
Austausch von Hardware
Zeit für frische Hardware?
Der Deutsche Alpenverein empfiehlt den Austausch aller textilen Sicherungspunkte in künstlichen Kletteranlagen nach drei Jahren Betrieb.
Die tatsächliche Nutzungsdauer hängt natürlich von mehreren Faktoren ab.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Einschätzung und beim Austausch Ihrer Sicherungspunkte.
Operative Kontrolle
Jede Kletteranlage möchte geprüft werden!
Neben der jährlichen Hauptuntersuchung müssen gemäß DIN EN 12572-1 Anhang G alle künstlichen Kletteranlagen alle 1 bis 3 Monate – abhängig von verschiedenen Faktoren – operativ auf ihre Sicherheit überprüft werden. Dabei handelt es sich um eine Detailprüfung mit Hauptaugenmerk auf sämtliche Sicherungseinrichtungen sowie die Mechaniken verstellbarer Kletterflächen.
Diese Prüfung ist sehr zeitintensiv. Damit Sie sich nicht mit Normen, aufwändigen Kontrollen und detaillierter Dokumentation befassen müssen, übernehmen wir gerne die operative Kontrolle für Sie.


Prüfung von PSAgA
Maximale Sicherheit für ihre Kunden.
Nicht nur in der Arbeitswelt ist die regelmäßige Überprüfung persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) Pflicht. Gemäß DGUV Grundsatz 312-906 müssen auch PSAgA-Artikel, die kommerziell im Kursbetrieb eingesetzt oder entgeltlich an Kunden verliehen werden, mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person überprüft werden.
Als Sachkundiger gemäß DGUV Grundsatz 312-906 übernehme ich diese Kontrolle gerne für Sie – damit Ihre Kundinnen und Kunden bei Ihnen maximale Sicherheit genießen können.
Zahlen, Daten, Fakten
2
Kletterhallen
6.500 m²
Kletter und Boulderfläche
14.700
Überprüfte PSAgA-Artikel
Der Service, den Ihre Kletterhalle benötigt.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot, um auch Ihre Kletteranlage so sicher wie möglich zu machen.